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Wie halte ich meine Bartagamen richtig? Was muss ich beachten?

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Hammaburg
Pogona Henrylawsoni Subadult
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Rechtliches

Beitrag von Hammaburg »

Ich habe mal ein paar Infos zusammengetragen zum Thema Terrarien in Mietswohnungen.

Die Haltung von Kleintieren

Die Haltung von Kleintieren (Ziervögel, Hamster, Fische, Zwergkaninchen, Schildkröten) wird von den Gerichten als Teil eines vertragsgemäßen Gebrauchs angesehen, die dem Mieter in dem vorgedruckten Formularmietvertrag nicht verboten werden kann. Dies gilt aber nur, solange sich die Tierhaltung im üblichen Rahmen bewegt. Auch wenn ein Formularmietvertrag ein Genehmigungsvorbehalt enthält, der nicht zwischen Kleintieren (genehmigungsfreie Tierhaltung) und größeren Haustieren (genehmigungspflichtige Tierhaltung) unterscheidet, ist er so auszulegen, dass Kleintiere von dem Genehmigungsvorbehalt nicht betroffen sind. Den Kleintieren werden auch harmlose Echsen und ungiftige Schlangen zugeordnet, die in Terrarien gehalten werden.


Bart-Agamen

Eine Klägerin verlangte die Abschaffung zweier Bart-Agamen. Sie hatte geltend gemacht, dass aufgrund der verbreiteten Abscheu die 30–40 cm langen Echsen mit Ratten zu vergleichen seien. Allein die Anwesenheit könne zu einer Störung des Hausfriedens führen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es sich nicht um einen vertragswidrigen Gebrauch handelt, und führt unter Hinweis auf "Grzimeks Tierleben" aus: Trotz ihres gefährlich anmutenden Äußeren ist diese nicht übermäßig lebhafte Agame völlig harmlos. Eine störende Auswirkung kann nicht festgestellt werden.
AG Essen, Az.: 9 C 109/95

Quelle: Beides von der Seite "Ein Herz für Tiere" (Ist schön übersichtlich), aber mit etwas Google kann man dieses Urteil überall wieder finden.
ich mag mich.
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