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Ordnungsamt gg. unartg. Haltung v. Reptilien im Fressnapf
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Na ja, die Zooläden/Terraristikfachgeschäfte usw. unterstehen ganz anderen Bestimmungen, was Platz und Haltung angeht Da man davon ausgehen muss, dass sich die Tiere nicht länger als eine kurze Zeit bei denen im Haus aufhalten werden, (weiss nicht genau, aber ich glaub die reden da von drei MOnaten, bin mir aber nimmer sicher), haben die leider auch andere Ansprüche zu erfüllen Dazu kommt noch, dass ich jetzt schon des öfteren erfahren haben, dass die meisten beim Veterinärsamt keine Ahnung von Reptilien und deren Haltung haben - die schauen ins Terra, sehen ein schuppiges Gesicht das sich bewegt und gut ist Leider ist es ganz schwer was dagegen zu tun - aber deswegen sollte man nicht aufgeben - immer dran bleiben
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- Pogona Nullarbor Subadult
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Labormaus hat geschrieben: Vielleicht solltest du denen mal einen Auszug vom Tierschutzgesetz schicken!
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Hab ich alles in die Mail mit reingepackt!
Hab ihnen jetzt nochmals nen ganzen Roman geschickt mit harten Fakten
Mal schauen wie sichs entwickelt, ich halt euch auf dem laufenden
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- Pogona Nullarbor Subadult
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Die Mail hat mich gerade erreicht
Sehr geehrter Herr Bach,
wie Ihnen Herr Backert mitgeteilt hat, wurde die Zoohandlung Fressnapf
gestern kontrolliert.
Terrariengröße und Besatzdichte bei den Bartagamen entsprechen den für die
Haltung im Zoofachhandel vorgeschriebenen Anforderungen:
Terrariengrundfläche mindestens die (vierfache x fünffache Kopfrumpflänge)
dreifache x dreifache Gesamtlänge des größten Tieres, Terrarienhöhe
mindestens doppelte Kopfrumpflänge des größten Tieres, jedoch nicht
weniger als 30 cm, Besatz maximal 4 Tiere, für jedes weitere Tier
Grundfläche + 20%.
Dahingegen gelten für die dauerhafte Unterbringung, d.h. in Privathaltung
folgende Anforderungen:
Terrarienmindestgröße für zwei ausgewachsene Bartagamen: 150 x 100 x 80 cm
(L x B x H) bzw. gemäß Gutachten Mindestanforderungen an die Haltung von
Reptilien eine Gehegegröße für 1,1 L x B x H in Kopf-Rumpf-Länge 5 x 4 x
3, für jedes weitere Tier Grundfläche + 15%.
Die Tiere werden ordnungsgemäß ernährt. Fütterung und Ernährungszustand
wurden überprüft. "Würmchen" werden nicht gefüttert.
Bei jungen Bartagamen stellt sich in der Gruppe nach kurzer Zeit eine
soziale Hierarchie ein. Vor allem bei der Futteraufnahme sind die
dominanteren Bartagamen die gierigeren und agressiveren Fresser, die
schwächeren Tieren das Futter wegschnappen, sie durch Drohgebärden
einschüchtern und ihnen unter Umständen Zehen und Schwanzspitze oder auch
ein ganzes Bein abbeißen können.
In freier Wildbahn können sich schwächere Bartagamen aus dem
Einflussbereich des dominanten Tieres entfernen. Im vorliegenden Falle
wurden die Tiere getrennt als Aggressionen bemerkt wurden, wobei aber
mehrere Tiere schon Schaden genommen hatten. Die abgebissenen
Schwanzspitzen wurden bzw. werden noch behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marie-Anne Lehmann
Veterinärdirektorin
Landratsamt Coburg
-Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung-
Schaut nich so aus, als hätt ich noch ne Chance
Sehr geehrter Herr Bach,
wie Ihnen Herr Backert mitgeteilt hat, wurde die Zoohandlung Fressnapf
gestern kontrolliert.
Terrariengröße und Besatzdichte bei den Bartagamen entsprechen den für die
Haltung im Zoofachhandel vorgeschriebenen Anforderungen:
Terrariengrundfläche mindestens die (vierfache x fünffache Kopfrumpflänge)
dreifache x dreifache Gesamtlänge des größten Tieres, Terrarienhöhe
mindestens doppelte Kopfrumpflänge des größten Tieres, jedoch nicht
weniger als 30 cm, Besatz maximal 4 Tiere, für jedes weitere Tier
Grundfläche + 20%.
Dahingegen gelten für die dauerhafte Unterbringung, d.h. in Privathaltung
folgende Anforderungen:
Terrarienmindestgröße für zwei ausgewachsene Bartagamen: 150 x 100 x 80 cm
(L x B x H) bzw. gemäß Gutachten Mindestanforderungen an die Haltung von
Reptilien eine Gehegegröße für 1,1 L x B x H in Kopf-Rumpf-Länge 5 x 4 x
3, für jedes weitere Tier Grundfläche + 15%.
Die Tiere werden ordnungsgemäß ernährt. Fütterung und Ernährungszustand
wurden überprüft. "Würmchen" werden nicht gefüttert.
Bei jungen Bartagamen stellt sich in der Gruppe nach kurzer Zeit eine
soziale Hierarchie ein. Vor allem bei der Futteraufnahme sind die
dominanteren Bartagamen die gierigeren und agressiveren Fresser, die
schwächeren Tieren das Futter wegschnappen, sie durch Drohgebärden
einschüchtern und ihnen unter Umständen Zehen und Schwanzspitze oder auch
ein ganzes Bein abbeißen können.
In freier Wildbahn können sich schwächere Bartagamen aus dem
Einflussbereich des dominanten Tieres entfernen. Im vorliegenden Falle
wurden die Tiere getrennt als Aggressionen bemerkt wurden, wobei aber
mehrere Tiere schon Schaden genommen hatten. Die abgebissenen
Schwanzspitzen wurden bzw. werden noch behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marie-Anne Lehmann
Veterinärdirektorin
Landratsamt Coburg
-Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung-
Schaut nich so aus, als hätt ich noch ne Chance
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