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Guten Morgen
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Allen einen Guten Morgen, bin kurz auch mal da.
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
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- Kampfdrache
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Einen wunderschönen Guten Morgen wünsche ich.
MfG Kampfdrache
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So jungs und mädels, jetzt geh ich erst mal lecker Frühstück machen für meinen Schatz und mich
MfG Kampfdrache
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