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- Kampfdrache
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Schönes Terra, gut eingerichtet vieleicht einwenig viel Die Linke seite kommt mir zu dunkel vor
MfG Kampfdrache
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
TSchG § 2 Abschnitt 3
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
5.1.0 Sceloporus s. cyanogenys
- Wüstendrachen
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